Fragen & Antworten
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder unvollständig sind? (Was ist eine Qualifikationsanalyse?)
Ihrer Fachkraft fehlt ein Zeugnis oder im Herkunftsland wurde gar kein schriftliches Zertifikat ausgestellt? Fehlen Dokumente oder sind diese nicht aussagekräftig, kann eine sogenannte Qualifikationsanalyse, von der für Anerkennung zuständigen Stelle angeboten werden. Mit einer Qualifikationsanalyse können Anerkennungssuchende ihre beruflichen Kompetenzen praktisch nachweisen. Zum Beispiel durch Arbeitsproben, das Lösen von praktischen Aufgaben oder Fachgespräche.
Die Qualifikationsanalyse ist ein praktischer Nachweis einer Qualifikation und keine Prüfung. Sie bietet Anerkennungssuchenden und Arbeitgeber*innen eine fachliche Einschätzung über die beruflichen Kompetenzen. Ihre Kammer vor Ort oder die entsprechenden Stellen klären die Einzelheiten mit Ihnen, beraten zum Ablauf und beauftragen Fachexpert*innen.
Wenn die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, da Unterlagen für eine Berufsanerkennung fehlen, können künftig angehende Fachkräfte aus Drittstaaten dafür einreisen und einen Aufenthaltstitel von bis zu sechs Monaten erhalten. Hierfür müssen angemessene Deutschkenntnisse (in der Regel A2-Niveau im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit vorliegen. Wird nach der Qualifikationsanalyse eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit von der Anerkennungsstelle festgestellt, kann die internationale Fachkraft anschließend in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Wird durch die zuständige Stelle nach Durchführung der Qualifikationsanalyse festgestellt, dass Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, kann der Aufenthalt in Deutschland verlängert werden, um diese zu absolvieren.
Betriebe können die Fachkraft mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit während des befristeten Aufenthalts beschäftigen. Durch die Qualifikationsanalyse können Kosten entstehen (z.B. Material-, Raum- oder Werkstattkosten). Diese Kosten können zum Beispiel von Jobcentern oder Stiftungen übernommen werden.