Fragen & Antworten
Was bedeutet es, wenn im Anerkennungsbescheid der Fachkraft die Bezeichnung „teilweise gleichwertig“ steht?
Das Ergebnis des Anerkennungsbescheids lautet: teilweise Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen wesentliche Unterschiede zwischen der Qualifikation der/des Anerkennungssuchenden und dem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss (sog. Referenzberuf) bestehen. Der Bescheid weist die (theoretischen und/oder praktischen) Lücken detailliert aus, sodass sie gezielt im Rahmen einer sog. Anpassungsqualifizierung geschlossen werden können.
Damit Sie Fachkräfte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) in Deutschland beschäftigen können, benötigen diese einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses. Sollte der Anerkennungsbescheid eine teilweise Gleichwertigkeit ausweisen, müssen gewisse theoretische oder/und praktische Teile in einer sog. Anpassungsqualifizierung nachgeholt werden. Im Anschluss an die Anpassungsqualifizierung kann ein erneuter Antrag auf volle Gleichwertigkeit gestellt werden.