Berufsanerkennung in der Elektrotechnik
Elektroberufe zählen im Rahmen der Berufsanerkennung, mit Ausnahme der Meisterqualifikationen im Handwerk, zu den nicht-reglementierten Berufen. Das bedeutet, die Anerkennung ist nur für Personen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb von Europäischer Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz) verpflichtend - sie benötigen die Anerkennung für ihr Einreisevisum bzw. für ihren Aufenthaltstitel. Doch auch in Fällen, in denen die Anerkennung kein „Muss“ ist, ist sie, vor allem aufgrund von versicherungstechnischen Regelungen, häufig sinnvoll.
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2020 insgesamt 2091 Verfahren zur Berufsanerkennung im Bereich Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe abgeschlossen.
- 1065 Personen, die in diesem Bereich einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, haben eine volle Gleichwertigkeit anerkannt bekommen.
- 945 Personen haben eine teilweise Gleichwertigkeit beschieden bekommen und müssen für eine volle Gleichwertigkeit noch eine Anpassungsqualifizierung durchführen.
- 75 Personen haben keine Anerkennung bekommen, hier war der Bescheid negativ.
Der Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache hilft Ihnen als Arbeitgeber*in, die Fähigkeiten und Kenntnisse von Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen besser einzuschätzen und z. B. die Qualitätsstandards Ihres Unternehmens zu sichern. So wissen Sie ganz genau, was Ihre Fachkraft kann und darf.
"Unser Betrieb lebt von Vielfalt. Und gerade im Bereich Elektrotechnik ist es wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen und Leistungsebenen zu finden. Nur so können wir die Beschäftigten flexibel einsetzen. Aus diesen Gründen unterstützen wir sie auch bei der Anerkennung eines vorhandenen ausländischen Berufsabschlusses." – Thomas Schütte, Inhaber von Elektrotechnik Thomas Schütte*
Die berufliche Anerkennung ist sowohl im Handwerk als auch im IHK-Bereich möglich – je nach Ausbildungs- und damit Referenzberuf.
Berufe der IHK
- Elektroanlagenmonteur*in
- Elektroniker*in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker*in für Betriebstechnik
- Elektroniker*in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker*in für Geräte und Systeme
- Elektroniker*in für Informations- und Systemtechnik
- Elektroniker*in - Maschinen und Antriebstechnik (BBiG)
- Fluggeräteelektroniker*in
- IT-System-Elektroniker*in
- Industrieelektriker*in
- Mechatroniker*in
- Mikrotechnolog*in
In den IHK-Bereich fällt eine große Anzahl von Elektroberufen. Hier werden Sie für die Anerkennung von der zuständigen IHK beraten, die Prüfung der Anerkennung läuft in der Regel zentral über die IHK FOSA. Alle Dokumente zur Anerkennung müssen bei der IHK FOSA eingereicht werden und werden dort begutachtet. Wird der Abschluss als teilweise gleichwertig anerkannt, gibt es also Unterschiede im Vergleich zum deutschen Abschluss, muss die Fachkraft eine Anpassungsqualifizierung machen. Der Qualifizierungsplan dafür wird von der jeweiligen IHK erstellt.
Berufe im Handwerk
- Elektroniker*in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Elektroniker*in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
- Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration
- Informationselektroniker*in
- Elektroniker*in für Maschinen und Antriebstechnik (HwO)
Weitere wichtige Berufe der Elektrotechnik, insbesondere im Gebäude- und Elektromaschinenbereich, sind dem Handwerk zugeordnet. Hier findet die Anerkennung direkt an den Handwerkskammern (HWK) statt. Die Berufsanerkennung ist im Handwerk also dezentral organisiert, was bedeutet, dass die notwendigen Dokumente bei der Anerkennungsberatung der jeweiligen HWK eingereicht werden müssen und dort geprüft werden. In vier Kammerbezirken sind zusätzlich sogenannte Betriebslots*innen tätig, die Betriebe im Anerkennungsprozess von Beschäftigten oder von Fachkräften, die aus dem Ausland zuwandern möchten, unterstützen und begleiten. Sollte der Berufsabschluss als teilweise gleichwertig im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf eingestuft werden, übernimmt die Planung und Durchführung einer möglichen anschließenden Anpassungsqualifizierung i.d.R. die allgemeine Anerkennungsberatung der HWK. In manchen Fällen gibt es auch eine eigens hierfür eingerichtete Anpassungsqualifizierungsberatung innerhalb der HWK oder es wird auf externe Beratungsstellen verwiesen. Mit dem Anerkennungsbescheid teilen die Handwerkskammer i. d. R. mit, wo eine Beratung zur Anpassungsqualifizierung stattfindet.
Anerkennung mit Meisterqualifikation
Mit dem Berufsanerkennungsverfahren ist auch eine Anerkennung als Industriemeister*in Elektrotechnik (IHK), Elektrotechnikermeister*in (HWK), Informationstechnikermeister*in (HWK) oder Elektromaschinebauermeister*in (HWK) möglich.
Der Beruf Industriemeister*in Elektrotechnik (IHK) ist nicht reglementiert. Hier ist, wie bei allen nicht-reglementierten Berufen für Personen aus der EU, EWR und der Schweiz, die Anerkennung nicht verpflichtend, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Für Personen aus Drittstaaten, die die Anerkennung für das Einreisevisum benötigen, ist die zuständige Stelle für die Anerkennung als Industriemeister*in Elektrotechnik die IHK FOSA.
Die selbständige Tätigkeit als Leiter eines Betriebs im Elektrotechniker- und im Elektromaschinenbauer-Handwerk ist hingegen reglementiert. Das bedeutet, die Berufsanerkennung ist für alle Personen mit ausländischem Berufsabschluss, auch EU-Bürger*innen, Voraussetzung, um in Deutschland als selbständiger Unternehmensleiter arbeiten zu können. Bei einer abhängigen Beschäftigung ist ein Berufsanerkennungsverfahren für EU-Bürger*innen nicht obligatorisch. Die zuständige Stelle für die Berufsanerkennung für die Berufe Meister/in im Elektrotechniker-Handwerk und Meister/in im Elektromaschinenbauer-Handwerk ist die jeweilige Handwerkskammer.
Ein erfolgreiches Beispiel für eine Anerkennung im Elektrobereich ist die Geschichte von Pedro Gomes aus Portugal. Er arbeitet als anerkannter Anlagenelektriker für den Fußballverein Borussia Mönchengladbach.
Weiterführende Informationen
Quellen
*Thomas Schütte ist Träger des Siegels "Wir fördern Anerkennung". Seinen gesamten Beitrag können Sie hier lesen.