Förderung der Berufsanerkennung

Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden erneut verlängert!

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von Unternehmen Berufsanerkennung
13.07.2023 4 Minuten Lesezeit

Das BMBF hat den Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung um ein weiteres Jahr verlängert. Mit dem Anerkennungszuschuss wird das Anerkennungsverfahren von Personen gefördert, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. Die Qualifizierungsförderung unterstützt Personen, die nach Ihrer Anerkennung Defizite im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen müssen. Anträge für den Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung können bis 30. Juni 2024 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

  • Einen Anerkennungszuschuss können Fachkräfte beantragen, die sich ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten. Fachkräfte mit einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit können durch eine Qualifizierungsförderung Unterstützung bekommen.
  • Sie müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland und ein begrenztes Einkommen haben (Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen).
  • Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Anerkennungsverfahrens beantragt werden, die Qualifizierungsförderung vor Beginn der Anpassungsqualifizierung.
  • Es können nur Personen gefördert werden, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.

 

Welche Kosten können übernommen werden?

  • Mit dem Anerkennungszuschuss können Kosten von bis zu 600 € erstattet werden, die direkt mit dem Anerkennungsverfahren oder der Zeugnisbewertung zusammenhängen (z. B. Verfahrensgebühren, Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Gutachten).
  • Mit der Qualifizierungsförderung können Kosten bis maximal 3.000 € erstattet werden (z. B. Kosten für Anpassungslehrgänge und Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen, Prüfungsgebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch die Zentrale Förderstelle geförderten Qualifizierungen)

 

Was kann nicht gefördert werden?

  • Kosten für Sprachkurse und Sprachprüfungen inkl. Fachsprachprüfungen und sonstige individuelle Bedarfe (z. B. Lebenshaltungskosten)

 

Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Die Unterlagen sind beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH einzureichen.
Kontakt: Mühlenstr. 34, 09111 Chemnitz, Telefon: 0371 / 43 31 12 – 22, E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de